10.12.2014

Mit der Enegieeinsparverordnung soll Energie in Gebäuden eingespart werden. Die Bundesregierung hat das Ziel auf der einen Seite die wirtschaftliche Vertretbarkeit und nachhaltige energiepolitische Ziele in Einklang zu bringen. Es sollen dabei nahezu klimaneutrale Gebäudebestände bis zum Jahr 2050 erreicht werden.
Die Verordnung hat den Zweck Energie in privaten Gebäuden einzusparen
Erreichnung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2015
Senkung des Energiebedarfs deutscher Gebäude
Schaffung offensiver Maßnahmen für die Modernisierung von Gebäuden
Anreize durch Förderpolitik und Fördermittel
Dies EnEv betrifft Gebäude und Anlagen mit Heizungs-, und Warmwasserversorgung
Vorerst können Sie Ruhe bewahren. Ab dem 1. Mai 2014 tritt die EnEV-Regelung erstmalig in Kraft.
Falls Sie Änderungen vornehmen müssen, haben Sie dafür eine zweijährige Frist. Erst dann gelten Unterlassungen von Anpassungen z. B. von notwendigen Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen als Ordnungswidrigkeit. Eines dürfte uns allen mittlerweile klar sein: Effiziente Sanierungsmaßnahmen werden nachhaltig Geld sparen und unsere Umwelt schonen.
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoßdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage